Energiewende in Icking: Allumfassendes Energiekonzept gefordert

Die Situation

In diesen Tagen jährt es sich zum 23. mal, dass in Icking Photovoltaik (PV)-Anlagen installiert wurden. Die erste private und noch in Betrieb befindliche Anlage wurde laut Marktstammdatenregister am 28.09.2000 in Betrieb genommen. Danach folgten Anlagen auf ‘Öffentlichen’ Gebäuden wie der Grundschule, dem Gymnasium und dem Rathaus.Und viele Ickinger Bürger haben ihre Hausdächer mit PV-Anlagen ausgestattet. Dazu kommt die PV-Freiflächen-Anlage in Walchstadt mit einer Leistung von 2.000 kWp. Fest in der Planung für Photovoltaik ist bereits das Gelände, auf dem die Geothermieanlage, deren Inbetriebnahme an den geophysikalischen Gegebenheiten gescheitert ist. Eine weitere PV-Freiflächen-Anlage in Attenhausen (Kaltenbrunn) scheiterte allerdings (nachvollziehbar) an der fehlenden Zustimmung der benachbarten Bürger.

Insgesamt wurden bis heute etwa 5.100 kWp auf Ickinger Flur installiert. Das ist keine schlechte Bilanz, wenn man den derzeitigen Bedarf (Stand: 2021) mit 7.664.000 kWh zugrundelegt. Damit leisteten 2021 alle erneuerbaren Energien 41,7 % am Stromverbrauch. Aber das ist natürlich noch nicht genug, in Anbetracht des erklärten Ziels, Icking energieautark zu machen. Außerdem steigt der Bedarf in den nächsten Jahren durch Elektromobilität und Wärmepumpen massiv.

Das Interesse der Gemeinde und das der Bürgerschaft an der Zielsetzung „Energie-Autarkie“ wird auch daran sichtbar, dass sie im Jahre 2010 Mitglied der Bürgerstiftung „Energiewende Oberland“ wurde. Und auch die inzwischen gegründete private Initiative “Energiegenossenschaft Icking“ zeugt von einem breit angelegtem Konsens in diesem Anliegen .

Standortsuche mit Augenmaß

Wo Geld verdient werden kann, sind meist auch die Investoren auf dem Plan. Das ist generell gut so. So beantragte ein Investor (VISPIRON), der auch die Walchstadter PV-Freiflächen  Anlage gebaut hat, auf dem Gelände an der B11 neben dem Parkplatz östlich des Bahnwärterhauses, (eine Fläche von 5,7 Hektar) eine weitere Anlage zu bauen. Allerdings ist in diesem Fall eine direkte Weiterverwendung der erzeugten Energie vor Ort geplant. So ist von Wasserstoffgewinnung, einer Kühlanlage und von Lagerhäusern die Rede; exakte und umfassende Planungsunterlagen wurde bis dato nicht vorgelegt. Für diese Nutzung sind div. Container aber auch feste Gebäude in erheblichem Umfang vorgesehen. (Siehe hierzu de Recherche Dr. Michael Hess vom 3.2.23 auf die wir hier z. T. zurückgreifen).

Die Zielsetzungen aufeinander abstimmen

Das Vorhaben B11 stieß allerdings in der Ickinger Bürgerschaft auf erheblichen Widerstand – und das nach m./u. Meinung zu Recht. Die vereinbarte Zielsetzung “Energie-Autarkie für Icking“ darf nicht zu Lasten anderer, ebenso gültiger Ziele erfolgen – nämlich denen des Natur- und Landschaftsschutzes. Es geht nicht um das Eine oder das Andere, sondern um das Eine und das Andere. Ja, wir müssen alle Wege der regenerative Energiegewinnung prüfen und wir müssen das wertvolle Gut einer außergewöhnlichen Landschaft schützen! Bei aller Anerkennung von wirtschaftlichen Interessen, und dem Verständnis für eine gewünschte zügige Projektrealisierung, der verantwortungsvolle Umgang mit der uns anvertrauten Landschaft rechtfertigt alle Sorgfalt und Mühe – auch wenn dies mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Und es setzt eine andere Vorgehensweise als die in diesem Fall sichtbar gewordene voraus. 

Ganzheitliches Vorgehen

Die Gemeinde muss das Heft in die Hand nehmen, die Angelegenheit systematischer angehen und sich nicht von den Investoren vor sich hertreiben lassen. Es ist nicht damit getan, nur auf die Freiflächen-Photovoltaik zu starren. Es gibt mehrere weitere Alternativen regenerativer Energiegewinnung z. B. :

Photovoltaik auf bestehende Gebäude und andere versiegelte Flächen vorantreiben,

– Verpflichtende Vorschriften zur Installation von PV-Anlagen auf allen neuen Gebäuden erlassen (Solare Baupflicht in Bebauungsplänen),

– Bau von Windkraftanlagen und

Biogasanlagen prüfen, sowie die

Wasserkraftnutzung untersuchen.

Bei der Suche nach Standorten für weitere Freiflächen-PV-Anlagen ist im ersten Schritt das gesamte Gebiet des Ortes von Zell bis Meilenberg nach topographischen Gegebenheiten, nach bestehender Nutzung, nach technischer und wirtschaftlicher Erschließbarkeit, nach rechtlichen Bindungen von Grundstücken – vor allem aber auch nach ökologischer und landschaftlicher Verträglichkeit zu erfassen und zu  bewerten. Gleiches gilt für die Frage der Nutzbarkeit von Standorten für den Einsatz von Windkraftanlagen etc. .

Aus den so systematisch ‘über alles‘ gewonnenen Daten ergibt sich ein so genannter ‘Energie-Atlas‘ für Icking, der ein Leitfaden für das weitere Vorgehen – auch für künftige Investoren in dieser Sache – sein kann.

Sofort-Maßnahmen

Was die PV-Kleinanlagen betrifft, ist der einfachste und schnellste Weg zum Fortschritt, die Verabschiedung der PV-Anlagen-Verpflichtung bei Neubauten (Solare Baupflicht in Bebauungsplänen – wurde bereits in der Bürgerversammlung beantragt, aber noch nicht behandelt). Parallel dazu, kann die Gemeinde durch Werbung, Einzelfall-Beratung und ggf. Förderung die weitere Installation von PV-Anlagen auf bestehenden privaten Gebäuden forcieren, sofern diese noch nicht entsprechend ausgerüstet sind. Solche lohnenden Projekte wären z. B. der Supermarkt und das gegenüberliegende landwirtschaftliche Gebäude.

Der Gemeinderat hat am 27.3.23 – nicht zuletzt unter dem Druck aus der Bürgerschaft, aber auch von einzelnen GemeinderätenInnen – das Vorhaben an der B11- zurückgestellt und eine erneute Standortsuche für PV-Freiflächen-Anlagen beschlossen. Das ist gut so.

Der Auftrag sollte aber nach unserer Ansicht den gesamten vorstehend beschriebenen Umfang der technischen und geographischen Möglichkeiten (siehe vorne) zur regenerativen Energiegewinnung umfassen.

Und noch etwas: im Hintergrund durchgeführte Abschätzungen der so zu gewinnenden alternativen Energie würden den Eigenbedarf Ickings wohl weit überschreiten – auch unter der erwarteten Steigerung des Bedarfs an elektrischer Energie. Ob dann noch der B11-Platz für eine PV-Freiflächen-Anlage mit  weiterverarbeitenden Einrichtungen gebraucht wird, wird sich zeigen. Dieses Projekt jetzt mit aller Gewalt durchzuziehen, nur weil es sich zufällig anbietet, ist aus orts- und landschafts-gestalterischen Gründen fahrlässig und unverantwortlich.

Die Machbarkeits- und Qualitätsfrage

Reicht für diesen Untersuchungs-Auftrag die Kapazität und das Know-how der eigenen Mann-/ Frauschaft aus Rat und Verwaltung? Gemeinden aus unserer Nachbarschaft haben sich für die Inanspruchnahme von fachkundiger Fremdleistung entschieden. Wer es mit dem Energiewandel ernst meint, kann sich eigentlich nur für diesen Weg entscheiden – wie auch Ickinger Projekte aus der Vergangenheit gezeigt haben. Wer jetzt spart oder zu hektisch reagiert, zahlt später drauf – und/oder kriegt die schlechtere Lösung.

————————————————————————————————

Warum Bildschirme im Gemeinderatssaal?

Politik und Öffentlichkeit sind für eine Demokratie unerlässlich. Die demokratische Öffentlichkeit ist ein Element der bürgerschaftlichen Partizipation, sie macht die Politische Willensbildung nachvollziehbar und transparent, dient dem öffentlichen Informationsbedürfnis und ist ein wichtiges Instrument gegen Fake news, Filterblasen, Hasskommunikation.