Allein in Icking stehen eine Menge von Einliegerwohnungen und auch ganzen Häusern leer. Und gleichzeitig gibt es hier viele wohnungssuchende Menschen. Ihnen wurde etwa wegen Eigebedarf gekündigt. Oder sie arbeiten beim Pflegedienst, beim Rewe, im Kindergarten, in der Schule oder sonstwo in Icking und würden sich gerne im Ort ansiedeln. Für diese Menschen wäre ein Haus in Icking höchstwahrscheinlich unerschwinglich oder kommt aus anderen Gründen nicht in Frage. Auch ist es in Zeiten des Klimawandels fraglich, ob immer neue Baugebiete auf der grünen Wiese erschlossen werden sollten. Die Einrichtung einer Wohnraumbörse kann hier hilfreich sein.

Eine Wohnraumbörse hilft, brachliegenden Wohnraum erschließen. Doch häufig ist es die Angst der Vermieter, den Mieter in der eigenen Privatsphäre später nicht mehr „loszuwerden“, wenn sich etwa die Lebenssituation ändert und der Raum wieder gebraucht wird. Oder auch schlicht deswegen, weil sich das persönliche Verhältnis zum Mieter im Haus deutlich verschlechtert hat.

Der Ickinger Anwalt Dr. Stefan Schmitt jedoch erklärt, dass es in allen wesentlichen Punkten erleichterte Kündigungsmöglichkeiten im selbstbewohnten Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen gibt. „Im Unterschied zur Vermietung in Mehrparteienhäusern überwiegt nämlich im eigenen Haus das Recht auf Privatheit des Eigentümers vor den Mieterinteressen. Auch bei der Vermietung von Einliegerwohnungen oder von Räumen innerhalb der Wohnung des Eigentümers können Vermieter vereinfacht kündigen“, so Stefan Schmitt. In diesen Fällen müssen Vermieter weder einen Eigenbedarf nachweisen, noch braucht es einen Mietzahlungsrückstand, um das Mietverhältnis zu kündigen. Es gilt lediglich eine um drei Monate verlängerte Kündigungsfrist.

Wer in seinen eigenen vier Wänden vermieten möchte, hat darüber hinaus die Möglichkeit, das Mietverhältnis von vorneherein zu befristen. Dies bedarf jedoch eines besonderen Grundes, etwa wenn ein absehbarer größerer Umbau ansteht oder die Wohnung später selbst genutzt werden soll. Die Gründe müssen im befristeten Mietvertrag aber bereits angegeben werden.

In Frage kommt auch eine Vermietung möblierter Räume, auf die es keinen Kündigungsschutz gibt.

Mieterhöhungen unterliegen dagegen den normalen Voraussetzungen: Sie sind gedeckelt bei 20%, bei angespanntem Wohnungsmarkt bei 15%, sofern nicht schon vorher die ortsübliche Vergleichsmiete als Grenze greift. Aber Achtung: qualifizierte Mietspiegel gibt es im Oberland nicht, sei es, weil die Kommunen die Kosten scheuen oder weil keine hinreichende Anzahl untereinander vergleichbarer Mietobjekte im Gemeindegebiet vorhanden sind. Die ‚Mietspiegel‘ von Internetplattformen wie Immoscout sind nicht gerichtsfest.

Summa summarum: Vermieter müssen sich nicht sorgen, in ihren eigen vier Wänden an einen Mieter gefesselt zu bleiben, mit dem sie nicht mehr zurechtkommen. Diese vermieterfreundlichere Rechtslage sollte aber vorab mit dem Mieter kommuniziert werden.

Die Position der SPD Icking: Bei guter Vorbereitung spricht nichts dagegen und ist auch sinnvoll, leerstehende Einliegerwohnungen oder ungenutzte Räume zu vermieten. Angesichts der Mietwohnungslage ist auch eine befristete Lösung sinnvoll. Damit, so der Schlusssatz der Veranstaltung, „können wir alle helfen, den Wohnungsmarkt wieder in die Gänge zu bringen“.